3.4. Einsatzstellen und Seminare

Im 1. FöJ gehörte es noch zu den Wünschen der Einsatzstellen, an der Seminarplanung beteiligt zu werden.[1] Es wurde dabei jedoch nicht so recht deutlich, welche Art von Seminarplanung damit gemeint war: Ging es den Einsatzstellen nur um eine Mitwirkung an der konzeptionellen Rahmenplanung, oder wollten sie gar an der Einzelplanung der Seminare mitwirken? Letzteres verbietet sich aber allein aus zeitlichen Gründen. Inzwischen scheint das Interesse der Einsatzstellen an der Seminarplanung erloschen zu sein. Bereits im 2. FöJ bekundeten sie zu 91%, kein Interesse daran zu haben, auf die Seminare Einfluß auszuüben. Ein Grund wurde hierfür deutlich: Sie betrachten sich zu 73% als inkompetent für Verbesserungsvorschläge. Offenbar haben sie sich mit einer Arbeitsteilung abgefunden: Die Einsatzstellen verstehen sich als Orte der praktischen Arbeit, der Landeszentrale werden die Seminare überlassen. Bei den Teilnehmern ist man damit weniger zufrieden: die Verbindung von Einsatzstellen und Seminaren gilt als "verbesserungswürdig" im Sinne einer "konzertierten Aktion".

Dafür bestehen schon einige Ansätze. So wird in den Seminaren offenbar recht ergiebig der Erfahrungsaustausch über die Arbeit in den Einsatzstellen gepflegt. Darüber hinaus werden Einsatzstellenbesuche gezielt in das Seminarprogramm aufgenommen und damit den Teilnehmern nahegebracht. Um dafür nur einige Beispiele zu nennen:

Begegnungsseminar Sachsen (4.7.-7.7.1991):

Bodensee-Seminar (16.3.-20.3.1992): Auch nehmen die Seminarprogramme in vielfältiger Weise Aspekte der Arbeitsfelder der Einsatzstellen auf wie: Landschaftspflege/ Naturschutz, Wasserwirtschaft, ökologischer Landbau, Alltagsökologie, umweltbezogene Bildung, Verwaltung-Umweltrecht, Abfallwirtschaft/ Recycling. Dies reicht jedoch manchen Teilnehmern und Einsatzstellen nicht aus. Sie fordern eine weitergehende Ergänzung und Vertiefung der Arbeit der Einsatzstellen in den FöJ-Seminaren. Was kann damit gemeint sein? Nehmen wir zur Beantwortung dieser Frage die Einsatzstelle eines Landratsamtes, die sich u.a. mit umweltrechtlichen Problemen ebenso beschäftigen muß wie mit der Vorbereitung einer Umweltausstellung oder dem Verfassen eines Faltblattes zur Abfallvermeidung. Da kann der Wunsch laut werden, mehr über Umweltrecht zu erfahren. Es kann aber nicht Sinn und Zweck eines aus Teilnehmern unterschiedlicher Einsatzstellen zusammengesetzten Seminars sein, spezielle Kenntnisse in Umweltrecht zu vermitteln oder sich mit Sonderfagen der Ausstellungsorganisation auseinanderzusetzen. Eine so verstandene Ergänzung und Vertiefung würde bei der gegebenen Vielfalt der Einsatzstellen zu einem den Seminarrahmen auflösenden kunterbunten "Flickenteppich" führen. Die Vernetzung zwischen Einsatzstellen und Seminaren ist daher woanders zu suchen. Um bei dem genannten Beispiel zu bleiben: Sollte nicht - ausgehend vom Auftrag und Selbstverständnis des FöJ - jeder seiner Teilnehmer über ein gewisses Maß an umweltpolitischer Kommunikationskompetenz und an Verständnis für Umweltrecht verfügen? Wenn diese Annahme begründet ist, so besteht die wichtige pädagogische Aufgabe der Seminare weniger darin, das Besondere der so verschiedenen Einsatzstellen zu er- und vermitteln, als vielmehr das für das FöJ Repräsentative in ihrer Arbeit aufzusuchen, zu verstärken und zu verallgemeinern. Mit anderen Worten: Fixpunkt der Beziehungen Einsatzstelle-Seminare sollte vorrangig das FöJ sein.[2]